Bis zu 300.000 Euro steuerfrei übertragen – geheim Frist 2026

Warum diese Regelung so außergewöhnlich interessant ist

Das französische Schenkungssystem bietet erweiterte Möglichkeiten für Vermögensübertragungen zu Lebzeiten, die hohe Freibeträge mit attraktiven Sonderregelungen für Bargeldschenkungen und zusätzlichen Anreizen für Immobilieninvestitionen kombinieren. Für zahlreiche Familien eröffnet sich dadurch eine echte Chance, Erbschaftsangelegenheiten frühzeitig zu regeln und Kinder oder Enkelkinder finanziell abzusichern, bevor die Erbschaftssteuer erhebliche Teile des Vermögens aufzehrt.

Weshalb das Jahr 2026 eine entscheidende Deadline darstellt

Das französische Schenkungsrecht ermöglicht bereits seit Jahren eine Reduktion der künftigen Erbschaftssteuer, doch die bis Ende 2026 geltenden Vorschriften schaffen ein außergewöhnlich günstiges Zeitfenster. Der Gesetzgeber hat drei starke Elemente miteinander verknüpft:

  • erhöhte steuerfreie Freibeträge, die sich alle 15 Jahre erneuern,
  • einen separaten Freibetrag speziell für Bargeldschenkungen innerhalb der Familie,
  • eine zeitlich begrenzte Vergünstigung für Neubauten und energetische Sanierungen.

Diese Kombination ermöglicht nicht nur eine Senkung der Steuerlast, sondern bei kluger zeitlicher Staffelung und Verteilung auf mehrere Familienmitglieder sogar deren vollständige Vermeidung. Die einzige Bedingung: planvolles Vorgehen statt blindes Handeln, strikte Einhaltung aller Fristen und Regelungen.

Eine sorgfältig geplante Schenkung zu Lebzeiten kann einer steuerfreien Vermögensübertragung gleichkommen, während fehlende Planung regelmäßig zu hohen Erbschaftssteuern führt.

Steuerfreie Beträge im Jahr 2026: wer, wem und wie viel

Die Grundlage des gesamten Systems bilden Freibeträge, bis zu deren Höhe keinerlei Schenkungssteuer anfällt. Jeder Freibetrag bezieht sich auf eine konkrete Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem und erneuert sich alle 15 Jahre. Die wichtigsten Grenzen sehen folgendermaßen aus:

Interessant ist auch der Mechanismus der Vertretung. Wenn eines der Kinder bereits verstorben ist, können dessen eigene Kinder – also die Enkelkinder des Schenkers – gemeinsam den vollen Freibetrag von 100.000 Euro nutzen, der dem verstorbenen Elternteil zugestanden hätte, statt der üblichen 31.865 Euro pro Enkelkind. Dies stellt einen erheblichen Vorteil für Familien dar, die schwierige Lebenssituationen durchgemacht haben.

Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern überträgt 400.000 Euro steuerfrei

Der Mechanismus der Freibeträge wird an konkreten Zahlen am deutlichsten. Ein Ehepaar mit zwei Kindern verfügt über folgendes Szenario:

  • jeder Elternteil kann jedem Kind 100.000 Euro schenken,
  • praktisch bedeutet dies 200.000 Euro für ein Kind und 200.000 Euro für das zweite,
  • insgesamt überträgt das Paar somit 400.000 Euro völlig steuerfrei,
  • nach 15 Jahren erneuern sich diese Freibeträge und die gesamte Operation lässt sich wiederholen.

Wenn zusätzlich Großeltern einbezogen werden und die Familie den speziellen Freibetrag für Bargeldschenkungen ausschöpft, kann in der günstigsten Konstellation ein einzelnes Kind bis zu ungefähr 327.460 Euro völlig steuerfrei erhalten. Das entspricht einem realen Anteil am Wert einer Wohnung in einer Großstadt oder Startkapital für eine Unternehmensgründung.

Der Schlüssel liegt nicht im Reichtum selbst, sondern in der Kenntnis der Vorschriften: Wer durchdacht im richtigen Zeitrahmen handelt und bewusst Freibeträge nutzt, hinterlässt der Familie Hunderttausende Euro zusätzlich.

Wie die Besteuerung bei Überschreitung der Freibeträge funktioniert: Sätze für 2026

Sobald die Gesamtsumme der Schenkungen zwischen einem bestimmten Personenpaar innerhalb von 15 Jahren den Freibetrag übersteigt, unterliegt der übersteigende Betrag einer progressiven Steuerskala. In direkter Linie – Eltern, Kinder, Enkelkinder – beginnen die Sätze bei 5 Prozent und steigen bei sehr hohen Beträgen bis auf 45 Prozent.

Ein praktisches Beispiel aus der französischen Steuerverwaltung: Ein Elternteil schenkt seinem Kind 250.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrags von 100.000 Euro unterliegen 150.000 Euro der Besteuerung. Nach Anwendung der einzelnen Steuerstufen ergibt sich eine tatsächliche Steuer von etwa 28.194 Euro, also faktisch circa 11,3 Prozent des Gesamtwerts der Schenkung.

Je entfernter das Verwandtschaftsverhältnis, desto strenger die Sätze. Zwischen Geschwistern erreicht die Steuer 35 bis 45 Prozent, bei Schenkungen an Neffen oder Nichten bis zu 55 Prozent und bei Personen ohne verwandtschaftliche Bindung sogar 60 Prozent. Das ist einer der Gründe, weshalb in Frankreich die Vermögensübertragungsplanung häufig viele Jahre im Voraus beginnt, noch zu Lebzeiten der älteren Generation.

Verpflichtende elektronische Meldung von Schenkungen und die Rolle des Simulators

Seit dem 1. Januar 2026 haben sich die Verfahren zur Meldung von Bargeldschenkungen geändert. Handschenkungen zugunsten von Kindern und Enkelkindern müssen online über das Steuerportal gemeldet werden, spätestens einen Monat nach Übergabe der Mittel. Eine Ausnahme gilt für Personen, die aus technischen oder gesundheitlichen Gründen die elektronische Verwaltung nicht nutzen können – diese dürfen weiterhin das Papierformular verwenden.

Die Meldung einer Schenkung setzt, selbst wenn keine Steuerpflicht entsteht, den Lauf der 15-jährigen Frist in Gang, nach deren Ablauf sich der steuerfreie Freibetrag von neuem regeneriert.

Das französische Finanzamt bietet zudem einen speziellen Simulator an. Dieser ermöglicht die Prüfung, ob eine konkrete Schenkung innerhalb des Freibetrags bleibt, und berücksichtigt dabei:

  • den Grad der Verwandtschaft,
  • das Alter des Schenkers (mit Unterscheidung unter 80 Jahre und über 80 Jahre),
  • die Art des übertragenen Vermögens (Geld, Immobilie, andere Aktiva),
  • Höhe und Datum früherer Schenkungen aus den letzten 15 Jahren.

Für durchschnittliche Familien stellt dies einen praktischen Ausgangspunkt vor dem Besuch beim Notar oder Steuerberater dar. Das System zeigt sofort, ob die Operation eine Steuer auslöst oder ob sie noch vollständig in den Bereich der Steuerfreiheit fällt.

Clevere Strategien für 2026: nicht nur Bargeld, sondern auch Immobilien

Zusätzliche Ersparnisse durch Aufspaltung des Eigentumsrechts

Die größten Steuerersparnisse bringt die sogenannte Eigentumsaufspaltung: Ein Elternteil überträgt auf das Kind das bloße Eigentum einer Wohnung oder eines Hauses und behält sich selbst das Recht vor, diese zu nutzen und gegebenenfalls Mieteinnahmen zu beziehen. Bei dieser Konstellation berechnet das Finanzamt die Steuer nur auf einen Teil des Immobilienwerts, der vom Alter des Schenkers abhängt.

Bei einer Person im Alter von ungefähr 55 Jahren gehen die Behörden davon aus, dass das bloße Eigentum eines Hauses im Wert von 400.000 Euro nur die Hälfte dieses Betrags repräsentiert. Die Besteuerung erfolgt also auf 200.000 Euro, von denen 100.000 Euro im steuerfreien Freibetrag verschwinden. Die Steuer wird dann auf die verbleibenden 100.000 Euro berechnet, was nach Fachberechnungen etwa 18.194 Euro beträgt. Nach dem Tod des Elternteils erhält das Kind automatisch das volle Eigentum, bereits ohne weitere Steuer, selbst wenn der Hauswert inzwischen deutlich gestiegen ist.

Ein weiteres Instrument ist die Schenkung mit Aufteilung unter alle Kinder, häufig notariell beurkundet. Eine solche Urkunde legt den Vermögenswert zum Zeitpunkt der Unterzeichnung fest und begrenzt damit Streitigkeiten nach dem Tod des Elternteils. Eine Variante unter Einbeziehung der Enkelkinder ermöglicht zudem, die jüngere Generation sofort in die Vermögensaufteilung einzubeziehen.

Zeitlich begrenzte Chance: Neubau oder ökologische Sanierung

Sehr attraktiv erscheint auch eine spezielle, bis zum 31. Dezember 2026 gültige Vergünstigung zur Förderung von Wohninvestitionen. Jeder Schenker kann bis zu 100.000 Euro übertragen für:

  • den Erwerb neuer Wohnfläche,
  • oder die Finanzierung einer umfassenden energetisch effizienten Sanierung, die die Bedingungen des Förderprogramms MaPrimeRénov‘ erfüllt.

Es gelten mehrere Bedingungen: Der Beschenkte hat ein halbes Jahr Zeit, die Mittel für den bestimmten Zweck zu verwenden, und die Immobilie muss mindestens fünf Jahre in seinem Eigentum bleiben. Zusätzlich gilt eine Gesamtobergrenze von 300.000 Euro aus allen solchen Schenkungen zusammengenommen.

In der Praxis bedeutet dies, dass ein Elternteil im Jahr 2026 für ein einzelnes Kind zusammenzählen kann:

  • 100.000 Euro Standardfreibetrag für Kinder,
  • 31.865 Euro spezielle Bargeldschenkung,
  • 100.000 Euro Wohnbauvergünstigung,

was 231.865 Euro steuerfrei ergibt. Ein Elternpaar kommt somit auf einen Betrag von bis zu 463.730 Euro zugunsten eines einzelnen Kindes. Bei Immobilien ist eine notarielle Beurkundung erforderlich, deren Kosten auf 2.500 bis 3.500 Euro geschätzt werden – ein Aufwand, der sich bei solchen Summen in der Regel dennoch lohnt.

Die zwei häufigsten Fehler sind das Aufschieben der Entscheidung bis zur letzten Minute und die Nichtmeldung der Schenkung innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat nach Geldübergabe.

Worauf zu achten ist und wann Vermögensplanung beginnen sollte

Die französischen Vorschriften zeigen deutlich, welch entscheidende Rolle das Timing spielt. Wer um die Fünfzig oder Sechzig herum beginnt, Vermögen zu Lebzeiten zu verschenken, kann den 15-Jahres-Zyklus problemlos zweimal voll ausschöpfen. Menschen, die alles bis ins sehr hohe Alter aufschieben, schränken praktisch die Möglichkeiten der Familie ein, alle verfügbaren Vergünstigungen zu nutzen.

Riskant sind auch informelle Bargeldschenkungen ohne jegliche Dokumentation. Heute mögen sie bequem erscheinen, doch bei einer Steuerprüfung kann das Finanzamt Steuern mit Zinsen nachfordern und eine solche Übertragung als nicht gemeldete Schenkung oder gar verdeckte Erbschaft qualifizieren. Eine simple elektronische Meldung bietet deutlich größere Sicherheit und ordnet die Situation für die Zukunft übersichtlich.

Für Familien mit Mitgliedern mit Behinderung ist es besonders wichtig, den zusätzlichen Freibetrag von über 159.000 Euro mit den klassischen steuerfreien Grenzen zu kombinieren. Die richtige Kombination kann ein solides finanzielles Polster aufbauen, ohne unnötige Steuerlasten.

Es sollte auch bedacht werden, dass Schenkungen nicht nur eine steuerliche Operation sind, sondern auch eine emotionale Angelegenheit. Die Übergabe von Geld oder Immobilien zu Lebzeiten geht Hand in Hand mit Gesprächen über Erwartungen, über die Unterstützung der Eltern im Alter oder darüber, was mit dem Vermögen im Falle einer Scheidung eines der Kinder geschehen soll. Je offener dieser Dialog geführt wird, desto geringer ist das Risiko künftiger Konflikte.

Author

  • Andrea Funk è una blogger tedesca di lifestyle e DIY, fondatrice di andysparkles, dove condivide consigli pratici su vita quotidiana, viaggi e creatività.

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